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Potenzialanalyse

Die Planung von Windenergieanlagen umfasst mehrere Phasen und beginnt mit der Standortsuche. Dafür identifizieren wir geeignete Flächen für Windenergieanlagen, indem wir die Flächen auf ihre rechtlich vorgegebenen Abstände zu Siedlungsgebieten, Schutzgebieten (Wasser-, Natur- und Artenschutz) und Infrastruktur (z.B. Straßen, Stromtrassen, militärische Anlagen) sowie Fachplanungen (z.B. Denkmäler) hin analysieren. Dabei beachten wir auch die bestehenden und geplanten Windenergieanlagen und behalten das Planungsrecht stets im Blick.

Layout

Mit Blick auf die Topografie und Rahmenbedingungen vor Ort identifiziert die Projektplanung mit Unterstützung der Bauleitung und den Zeichner*innen den optimalen Standort für die Windenergieanlagen und die Ausrichtung der Flächen für die Bau- und Betriebsphase aus.

Während der Planungsphase werden in Absprache mit den Behörden, Umweltverbänden und Gutachtern der Standort hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Schutzgüter wie z.B. Mensch, Umwelt und Schall überprüft und optimiert.

Der Netzanschluss und die Kabeltrassen werden in Zusammenarbeit mit den Netzgesellschaften vor Ort geplant.

Unter Einbeziehung aller Rahmenbedingungen wird für den Standort die optimale Anlage bestimmt. Hierfür werden Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Ertragsprognosen erstellt.

Landsicherung

Der erste Schritt zu einem Windparkprojekt ist die Identifizierung eines Gebietes, das für die Windkraftnutzung geeignet ist. Anschließend beginnt die Arbeit der Landsicherung. Wir bauen Kontakt zu den Eigentümer*innen der betroffenen Grundstücke auf, um uns und unser Projekt vorzustellen und die Nutzung des Grundstücks zu besprechen.

Unsere Grundstückseigentümer*innen, dies können Privatpersonen, Land- oder Forstwirte, Kommunen oder andere Organisationen sein, werden von uns während des gesamten Prozesses der Vertragsverhandlungen betreut und begleitet.

Genehmigungsverfahren

Windenergieanlagen werden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft.

Vorbereitend für das Genehmigungsverfahren nach BImSchG untersuchen wir alle relevanten Sachverhalte, beauftragen Gutachten und stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Anschließend stellen den Antrag nach BImSchG, koordinieren das Genehmigungsverfahren, sind Ansprechpartner für Behörden oder Träger öffentlicher Belange und bearbeiten deren Auflagen.

Dabei werden unter anderem Fragen des Natur- und Artenschutzes, die Einhaltung von Immissionsrichtwerten, raum- und bauleitplanerische Vorgaben, Baurecht und sicherheitsrelevante Themen sowie Belange eventuell konkurrierender Landnutzungen geklärt.